Eine Kriminalisierung von Fotografen erfolgt nicht

Deutscher Bundestag hat eine Reform des Sexualstrafrechtes beschlossen

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solche Fotos bleiben weiter erlaubt © Copyright by briefe@panoramo.de

Neben vielen begrüßenswerten Neuregelungen und Präzisierungen zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch waren durch die geplanten Reformierungen des § 201a StGB allerdings auch Änderungen angestrebt, die die Presse- und Kunstfreiheit nach Art. 5 GG massiv einschränken sollten.

Das ist jetzt im Wesentlichen vom Tisch.

So sollte ursprünglich folgende Regelung eingeführt werden: »Ebenso wird bestraft, wer unbefugt von einer anderen Person eine Bildaufnahme, die geeignet ist, dem Ansehen der abgebildeten Person erheblich zu schaden, oder unbefugt eine Bildaufnahme von einer unbekleideten anderen Person herstellt oder überträgt.«

Dies hätte bedeutet, dass schon das Fotografieren selbst, nicht erst die Verbreitung des Fotos, strafbar gewesen wäre!

Quelle: Freelens

Über Karl-Heinz Hänel

Ich bin freier Reise- und Bild-Journalist, content creator und ein PR-Multiplikator, unterhalte meine Leser mit Product Placement und erzähle Geschichten in Wort und Bild, die ich selbst erlebt habe. Dafür bin ich redaktionell verantwortlich. Alle Angaben gemäß § 5 TMG finden Sie im Impressum und in meiner Vita
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