Was darf man twittern, was besser nicht …

Auch wenn’s keine böse Absicht war – ein Retweet von einer Falschmeldung kann zumindest abgemahnt werden. Unter Umständen gibt es dafür sogar eine Schadensersatzforderung.
Was kann schon schief gehen bei 140 Zeichen? Ziemlich viel, wenn man Medienrechtler fragt. Falschmeldungen über Twitter können dazu führen, dass man mit Unterlassungsansprüchen oder sogar Schadenersatz konfrontiert wird. Bei einer Unterlassung können schnell Anwaltskosten von mehreren hundert Euro anfallen. Also: Wer twittert, muss die Sorgfaltspflicht einhalten … zum Hörfunk Beitrag

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Quelle: DRadio Wissen

 

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Über Karl-Heinz Hänel

Ich bin freier Reise- und Bild-Journalist, content creator und ein PR-Multiplikator, unterhalte meine Leser mit Product Placement und erzähle Geschichten in Wort und Bild, die ich selbst erlebt habe. Dafür bin ich redaktionell verantwortlich. Alle Angaben gemäß § 5 TMG finden Sie im Impressum und in meiner Vita
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