Verleger wollen konsequente EU-Kartellrechts-Anwendung

Wettbewerbsverfahren der Europäischen Kommission gegen Googledarin fordern Presseverleger eine konsequente Anwendung des EU-Kartellrechts.

Quelle: Kress.de

Der Präsident des Beschwerdeführers VDZ Verband Deutscher Zeitschriftenverleger, Hubert Burda, erklärte: „Wenn Google nicht umgehend grundlegend verbesserte Vorschläge präsentiert, rufen wir die Kommission auf, alle ihr zur Verfügung stehenden rechtlichen Instrumente zu nutzen, einschließlich einer formalen Mitteilung der Beschwerdepunkte mit effektiven Abhilfemaßnahmen. Eine faire und diskriminierungsfreie Suche mit gleichen Kriterien für alle Webseiten stelle eine essentielle Voraussetzung für eine erfolgreiche Entwicklung des europäischen Medien- und Technologiesektors dar.

Helmut Heinen, Präsident des Beschwerdeführers Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), unterstrich: „Mindestanforderung muss sein, dass Google alle Dienste, einschließlich seiner eigenen, den genau gleichen Vorgaben unterwirft, also alle Seiten nach denselben Algorithmen durchsucht, indexiert, bewertet, darstellt und sanktioniert und nicht ohne vorherige Zustimmung Inhalte Dritter über dasjenige hinaus nutzt, was für die Navigation in der allgemeinen Google-Suche wirklich unerlässlich ist.“

Hunderte europäische Zeitungs- und Zeitschriftenverleger und ihre Wirtschaftsverbände hätten EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia aufgefordert, die von der EU Kommission im April dieses Jahres veröffentlichten Verpflichtungszusagen Googles zur Beseitigung des Vorwurfs eines Missbrauchs seiner marktbeherrschenden Suchmaschine vollumfänglich zurückzuweisen, teilte der BDZV am Dienstag mit.

Ein detailliertes Dokument der Verbände, welches die nachteiligen Effekte der Tätigkeiten von Google beschreiben soll, gibt es unter http://bit.ly/1a9KtnW.

 Die Position wird getragen von den offiziellen Beschwerdeführern Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ), Asociación de Editores de Diarios Es-pañoles (AEDE) und ihren europäischen Verbänden und deren Mitgliedern European Magazine Media Association (EMMA), European Newspaper Publishers Association (ENPA), European Publishers Council (EPC) and Online Publishers Association Europe (OPA Europe) sowie den weiteren Verlegerverbänden Aikakausmedia / Aikakauslehtien (AKM), Association luxembourgeoise des éditeurs de journaux (AL), Asocia-ción de Revistas de Información (ARI), Czech Publishers‘ Association, Federazione Italiana Editori Giornali (FIEG), Mediebedriftenes Land-sforening, National Newspapers Of Ireland (NN), The Newspaper So-ciety (NS), Nieuwsmedia (NDP), Polish Chamber of Press Publishers (WP), Professional Publishers Association (PPA), Sanomalehtien Liitto (SL), Sveriges Tidskrifter (SMPA), The Swedish Media Publishers‘ As-sociation (TU), Union des Editeurs de la Presse Périodique (UPP), SCHWEIZER MEDIEN, Austrian Newspaper Association (VÖZ).

 Hintergrund: Die Kommission hat Beschwerdeführer und interessierte Parteien dazu aufgefordert, zu den durch Google vorgeschlagenen Verpflichtungszusagen bis zum 27. Juni Stellung zu nehmen. Danach wird die Kommission entscheiden, ob sie das Angebot annimmt und die Verpflichtungszusagen für Google bindend erklärt und damit die Ermittlungen ohne Untersagungsverfügung oder ein Bußgeld abschließt. Die Kommission verhandelt seit Mai 2012 mit Google über eine Einigung.

Die US-Kartellwächter sahen zuletzt kein Fehlverhalten von Google und stellten ihre Ermittlungen 2012 ein … den ganzen Artikel lesen

Autor dieser Kress-Report-Meldung: Marc Bartl

Quelle: kress.de

Über Karl-Heinz Hänel

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