Gut zu wissen: eine Haftpflichtversicherung sollte jeder haben.
Wenn der Winter doch noch einmal zurückkommt, sollten Sie gut vorbereitet sein:
Denn dort wo die kalte Jahreszeit Schnee und Eis mit sich bringt, sind Hauseigentümer und Mieter gefordert. Zu deren Pflichten gehört es, die Gehwege vor Haus und Wohnung von Schnee und Eis zu befreien. Befindet man sich jedoch bei der Arbeit, kann daher der Schneeräumpflicht nicht nachkommen und jemand kommt vor dem Haus zu Fall, tritt die Haftpflichtversicherung ein. Darum gilt auch unabhängig von Wind und Wetter:
Quelle: Bund der Versicherten e. V. Internet: www.bundderversicherten.de