Die deutsche Weinkultur soll in das bundesweite Verzeichnis
des Immateriellen Kulturerbes der UNESCO aufgenommen werden, um die Weinkultur stärker ins Bewusstsein der Öffentlichkeit zu rücken.
Die Deutsche Weinakademie (DWA) hat am 22. Oktober 2019 den Antrag zur Aufnahme der Weinkultur in Deutschland in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes der UNESCO beim zuständigen Sekretariat für das Welterbe in Rheinland-Pfalz im Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur eingereicht.
4.099 stimmten online dafür.
Jeder, der aktiv zur Pflege der deutschen Weinkultur beiträgt und den Antrag unterstützt, konnte seine Stimme dafür abgeben. Hierzu zählten auch Journalisten, die durch ihre Weinberichterstattung ebenfalls zur Weinkultur beitragen.
Zu weiteren Personenkreisen, die an der Abstimmung teilnehmen konnte, gehören etwa Mitwirkende in der Weinproduktion oder im Weinvertrieb, Weingästeführer, Weinhoheiten, Dozenten oder Mitglieder in einem Weinbauverband, einer Weinbruderschaft und in sonstigen weinkulturellen Institutionen.
Weinkultur als immaterielles Kulturerbe
Deutschland blickt auf eine über 2000 Jahre alte Geschichte des Weinanbaus zurück und damit auf eine Weinkultur, die zwar ähnlich alt ist wie die anderer Länder Europas, aber doch eine ganz eigene Prägung hat. Sie ist Teil der deutschen Kultur und sie ist vor allem gelebte Gegenwart, nicht museal.
Die deutsche Weinkultur ist in all diesen Facetten einzigartig und schützenswert. Damit dies stärker in das Bewusstsein aller Menschen rückt und die Leistungen der deutschen Erzeuger für den Erhalt und die Weiterentwicklung der Weinkultur anerkannt werden, soll die deutsche Weinkultur in das bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes aufgenommen werden. Dies kann nur erfolgen, wenn möglichst viele, die Träger der Weinkultur sind, dies unterstützen.