Die VG Bild Kunst in Zeiten der Digitalisierung

Verstöße gegen das Urheberrecht sind keine Kavaliersdelikte © Copyright by PANORAMO

Verstöße gegen das Urheberrecht sind keine Kavaliersdelikte © Copyright Karl-Heinz Hänel

Gesetzlich bedingte Veränderungen zu Lasten der Mitglieder?

VG Bild-Kunst-Mitglieder erhalten in diesem Jahr keine Ausschüttungen für von ihnen gemeldete Nutzungen ihrer Bilder in digitalen Medien für das zu meldende Jahr 2016.

Lapidar an die Mitglieder mitgeteilt: „Die Meldungen von Abbildungen in Websites ist derzeit (2016) ausgesetzt, weil der Verteilungsplan inhaltlich geändert werden muss.“

Das bedeutet eine wirtschaftliche Einbuße in einer sich sowieso schon von Jahr zu Jahr wirtschaftlich verschlechternden Situation. Die VG Bild-Kunst lässt ihre Mitglieder im Regen stehen… Denn besonders in den digitalen Medien sind Verstöße gegen das Urheberrecht, sprich das Bilderklauen, an der Tagesordnung, mit stark zunehmender Tendenz. Das Urheberrecht wird ignoriert, Rechtsanwaltskanzleien wie z.B. Hoesmann haben gut zu tun.

Die VG Bild-Kunst wurde 1968 von Bildurhebern in Frankfurt am Main als Verein gegründet. Sie nimmt treuhänderisch die Rechte und Ansprüche ihrer Mitglieder wahr und verfolgt damit keine eigenen wirtschaftlichen Interessen. Die VG Bild-Kunst finanziert sich ausschließlich aus ihren Aufkommen; die Mitgliedschaft selbst ist kostenlos und kommt durch den Abschluss eines Wahrnehmungsvertrages zustande.
Alle Erlöse werden nach Abzug der Verwaltungskosten vollständig an die Berechtigten ausgeschüttet. So war es jedenfalls alljährlich.
Jetzt gehen die Mitglieder, die bisher jährlich eine Ausschüttung für ihre gemeldeten Bildnutzungen in Online-Medien erhielten, leer aus.
Bereits für 2016 gemeldete Nutzungs-Meldungen sind offenbar in der VG-Bild-Kunst-Melde-Datenbank gelöscht und können frühestens 2018 rückwirkend nochmalig eingereicht werden.

Mehr über die VG Bild-Kunst

Beschwerden? An die Mitglieder gerichtet: Wenn Sie Fragen zur Rechtewahrnehmung, zur Meldung von Werknutzungen oder zur Ausschüttung haben, helfen wir Ihnen gerne weiter.
Am einfachsten ist es, wenn Sie uns eine Mail an info@bildkunst.de
schicken oder direkt an die zuständigen Kolleginnen und Kollegen; Sie finden den richtigen Ansprechpartner hier. Wir antworten Ihnen so schnell wie möglich.

Mein Schreiben an das Geschäftsführende Vorstandsmitglied Herr Dr. Urban Pappi:
gesendet am 14. Juli 2017 11:33h

Sehr geehrter Herr Dr. Pappi,
ich bin nun 65 Jahre alt geworden, sehe die Gefahr meines Abrutschens in die Altersarmut durch folgende Tatsache bescheunigt.
All die vergangenen Jahre war für mich die VG-Bildkunst-Ausschüttung zum Jahresende, aufgrund der stetig tendenziell schlechter werdenden wirtschaftlichen Lage aufgrund unzähliger nicht honorierter Bildnutzungen in den Onlinemedien, ein hilfreicher Tropfen auf den heißen Stein.
Nicht genug, dass mir als Urheber online geraubte Fotos in jährlich stark ansteigendem Maße unvergütet bleiben, weil eine Verfolgung und der rechtliche Anspruch auf eine Honorierung für mich als Einzelperson aussichtslos sind.
Nun wird mir auch noch die anteilige Ausschüttung für online gemeldete Bilder in 2016 vorenthalten.
Online-Meldungen verwendeter Fotos in den Online-Medien für 2016 können erst 2018 ausgeübt werden?
Ich bin so sehr schockiert, dass ich keinen anderen Weg sehe, als die Öffentlichkeit über diesen meines Erachtens unverständlichen Vorgang zu informieren. Denn ist das nicht eine große Benachteiligung gegenüber allen anderen VG-Bildkunst-Mitgliedern, die wie gewohnt nach ihren Meldungen für Print, TV etc. eine Ausschüttung für 2016 erhalten?
Meine bereits im Dezember 2016 online gemeldeten Daten für 2016 scheinen in Ihrer Datenbank nicht mehr existent zu sein, meine wochenlange Recherche und das Eintragen in Ihr Melderegister waren für die Katz?
Wie stehen Sie zu dieser Handhabung, das Jahr 2016 betreffend, zu Lasten des Einzelschicksals eines Urhebers?
freundlichst
Karl-Heinz Hänel

Antwort am 19.7.2017 21:50h
Sehr geehrter Herr Hänel,
es tut mir leid, dass wir im vergangenen Dezember den Verteilungsplan für die Privatkopievergütung (digitale Quellen) ab dem Nutzungsjahr 2016 außer Kraft setzen mussten, ohne sofort einen Ersatz beschließen zu können. Der alte Verteilungsplan war aus unserer Sicht nicht mehr zu vereinbaren mit neuen gesetzlichen Vorschriften, die 2016 in Kraft traten: ich beziehe mich hier auf das Verwertungsgesellschaftengesetz.
Wir arbeiten mit Hochdruck an einem neuen Verteilschema, das allen gesetzlichen Anforderungen genügt. Wenn alles nach Plan läuft, kann ab Anfang 2018 für die Nutzungsjahre 2016 und 2017 nachgemeldet werden. Die Grundlage muss aber noch erarbeitet werden.
Leider kann ich Ihnen im Moment keine bessere Nachricht geben,
mit bestem Gruß,
Urban Pappi

Über Karl-Heinz Hänel

Ich bin freier Reise- und Bild-Journalist, content creator und ein PR-Multiplikator, unterhalte meine Leser mit Product Placement und erzähle Geschichten in Wort und Bild, die ich selbst erlebt habe. Dafür bin ich redaktionell verantwortlich. Alle Angaben gemäß § 5 TMG finden Sie im Impressum und in meiner Vita
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