Gesetzliche Grundlagen & Kodizes zur Trennung von Werbung & Redaktionellem
Verantwortlich für den Datenschutz im Sinne der DSGVO,bin ich, persönlicher Blogger Karl-Heinz Hänel – siehe DSGVO
– – – – Wir bemühen uns nach Kräften, „Programmatic Advertising“ zu vermeiden! – – –
Aber bitte stören Sie sich nicht an den Markern: „Werbung”
die müssen sein, weil ein Post als Werbung missverstanden werden könnte, sowie werbenden Charakter haben könnte und natürlich auch dann, wenn es tatsächlich eine Werbung ist.
Die deutschen Pressegesetze sind Sache der Bundesländer. Diese haben allerdings nahezu identische Texte:
§ 10 des Hamburgischen Pressegesetzes behandelt die Kennzeichnung entgeltlicher Veröffentlichungen: „Hat der Verleger / Verfasser eines periodischen Druckwerks für eine Veröffentlichung ein Entgelt erhalten, gefordert oder sich versprechen lassen, so hat er diese Veröffentlichung deutlich mit dem Wort ”Anzeige“ oder „Werbung” zu bezeichnen, soweit sie nicht schon durch Anordnung und Gestaltung allgemein als ”Anzeige“ oder „Werbung” zu erkennen ist.“
Wahlwerbung ist mit „Wahlwerbung” markiert.
Das haben wir uns für Publikationen in diesem Blog auch auf die Fahnen geschrieben!
Wir beachten das Gebot der Trennung zwischen Redaktion und Werbung sowie die journalistische Sorgfaltspflicht.
Im Pressekodex des Deutschen Presserates heißt es zur Trennung von Werbung und Redaktion: „Die Verantwortung der Presse gegenüber der Öffentlichkeit gebietet, dass redaktionelle Veröffentlichungen nicht durch private oder geschäftliche Interessen Dritter oder durch persönliche wirtschaftliche Interessen der Journalistinnen und Journalisten beeinflusst werden.“
Noch ein Hinweis:
Ein Teil der auf diesen Seiten vorgestellten Produkte wurde zu Testzwecken von den Herstellern zur Verfügung gestellt bzw. auf Reisen präsentiert, zu denen eingeladen wurde. Bücher, die ich meinen Lesern empfehle, wurden mir zum Teil von den Verlagen kostenfrei für eine Rezension zur Verfügung gestellt.
Mit meinen Empfehlungen verfolge ich grundsätzlich keine Gewinnabsichten.
Für den Fall einer erhaltenen Abmahnung lesen Sie bitte diese hilfreichen Informationen