
Haustiere sind eine willkommene Ablenkung und gut für unsere Psyche
Haustiere haben durchaus eine gesellschaftliche Bedeutung, die oft unterschätzt wird. Die Zahlen zeigen: Über 35 Millionen Haustiere leben in deutschen Haushalten, und ihr Einfluss auf unseren Alltag und unsere Psyche ist enorm, denn sie sind mehr als nur Begleiter; sie sind Spiegel gesellschaftlicher Bedürfnisse, schenken Nähe in einer zunehmend individualisierten Welt und fordern zur Übernahme von Verantwortung auf. Quelle und mehr.
Seit Beginn der Corona-Pandemie waren und sind sie gefragt wie nie: Haus- bzw. Heimtiere, die in Zeiten der Kontaktbeschränkung das Fehlen andere Sozialpartner erträglicher machten. Mit Hunden zu toben, mit Katzen zu kuscheln kann helfen, besser durch Krisen zu kommen.
Aber ihre Anschaffung will gut überlegt sein, damit beide Seiten davon profitieren.
Ein Gedicht von Rainer Maria Rilke: Der Panther
stellvertretend für alle eingesperrte Katzen:
Sein Blick ist vom Vorübergehn der Stäbe so müd geworden, dass er nichts mehr hält.
Ihm ist, als ob es tausend Stäbe gäbe und hinter tausend Stäben keine Welt.
Der weiche Gang geschmeidig starker Schritte, der sich im allerkleinsten Kreise dreht,
ist wie ein Tanz von Kraft um eine Mitte, in der betäubt ein großer Wille steht.
Nur manchmal schiebt der Vorhang der Pupille sich lautlos auf
dann geht ein Bild hinein,
geht durch der Glieder angespannte Stille – und hört im Herzen auf zu sein.
Im Jardin des Plantes, Paris,verfasst von Rainer Maria Rilke 6.11.1902 Der Panther
Katzen in Not! an Weihnachten verschenkte Haustiere werden im Alltag schnell ein Problem, die Tierheime sind überfüllt und Tierhalter schieben kranke Tiere ab, weil sie die Arztrechnungen (im günstigsten Fall Impfungen und Wurmkuren schlimmstenfalls Krankheiten, Operationen oder Sterilisationen / Kastrationen) nicht bezahlen können! Das ist nicht tolerabel!
Katzen, woher nehmen, wohin bringen? zu den Tierheimen mit dem Tierheimfinder
Aussetzungsverbot
Das Aussetzen von Tieren wie zum Beispiel das Anbinden im Park oder das Verjagen durch die Haltenden oder die Personen, die das Tier in ihrer Obhut haben, ist verboten (§ 3 S. 1 Nr. 3 TierSchG). Wer diesem Verbot zuwiderhandelt, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach § 18 Abs. 1 Nr. 4 TierSchG, die mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu 25.000 Euro geahndet werden kann. Je mehr die Art der Aussetzung das Leben, die körperliche oder seelische Unversehrtheit des Tieres verletzt oder gefährdet, desto höher fällt das Bußgeld aus.[10] Das Verbot des § 3 S. 1 Nr. 3 TierSchG erfordert nicht, dass es zu einer konkreten Gefährdung des Tieres an Leben, Unversehrtheit oder Wohlbefinden kommt. Jede Aussetzung soll verhindert werden, weil sie immer mit einer Gefährdung des Tieres verbunden ist.
https://www.tierrechtsblog.de/aktuelles/ueberfuellte-tierheime

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