Verspätete, annullierte & überbuchte Flüge
Die wichtigsten Regelungen zu Verspätungen, Annullierungen und Überbuchungen enthält die am 17. Februar 2005 in Kraft getretene Verordnung (EG) Nr. 261/2004. Diese Verordnung ist jedoch nur anwendbar, wenn der Flug in einem EU-Mitgliedstaat angetreten wird oder im Falle eines Antritts außerhalb der EU die Fluggesellschaft ihren Sitz in der EU hat … hier geht’s zur Website der Schlichtungsstelle söp
… …
Über Karl-Heinz Hänel
Ich bin freier Reise- und Bild-Journalist, content creator und ein PR-Multiplikator, unterhalte meine Leser mit Product Placement und erzähle Geschichten in Wort und Bild, die ich selbst erlebt habe. Dafür bin ich redaktionell verantwortlich.
Alle Angaben gemäß § 5 TMG finden Sie im
Impressum
und in meiner
Vita
Dieser Beitrag wurde unter
x Info für Reisende abgelegt und mit
Annullierung,
Annullierungen,
beratung,
Hilfe,
recht,
rechtsbeistand,
Rechtsberatung,
schlichten,
schlichtung,
schlichtungsstelle,
söp,
Überbuchung,
Überbuchungen,
Verspätung,
Verspätungen verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den
Permalink.