Bisher durften Bücher nur veröffentlicht werden, wenn der Rechteinhaber zugestimmt hat. Bei verwaisten Werken ist der aber nicht mehr aufzufinden – sie sollen jetzt im Internet publiziert werden.
Was ist mit einem Buch, wenn niemand weiß, wer die Rechte daran hat? Bisher blieben sie in Regalen, Schubladen und Archiven liegen – denn veröffentlicht werden durfte nur, wenn der Rechteinhaber zustimmt. Künftig kommen solche Werke ohne Besitzer wohl für alle ins Internet. Das Bundesjustizministerium hat ein Gesetz auf den Weg gebracht, das die Rechte für diese „verwaisten Werke“ regelt … zum Hörfunk Beitrag oder
Quelle: DRadio Wissen