
Die erste Fotografie-Urheberrechtsverletzung kostet schnell mal 150 €
Ich bin Fotojournalist & Fotograf, das bedeutet, ich muss vom Verkauf meiner Fotografien meinen Lebensunterhalt bestreiten. Jedoch profitieren andere rund um die Welt kreuz und quer durchs Internet hundertfach mehr von meinen Fotografien, als ich selbt, weil sie wie Diebe meine Bilder kopieren und zu ihrem eigenen Nutzen weiter verbreiten, ohne diese Nutzung zu vergüten. Rechtlich ist das eine Urheberrechtsverletzung. Ich bin der Dumme.
Die meisten glauben, wo kein Kläger, da kein Richter. Mir bleibt allerdins keine Wahl, meine Rechte im Rahmen meiner Möglichkeiten durchsetzen zu lassen. Leider geht das nicht ohne die Hilfe eines Rechtsanwalts und den damit verbundenen Kosten.
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© Copyright
Für alle meine Publikationen im Blog.Liebhaberreisen.de und in der HuffPost Deutschland online gilt: Alle Nutzungen und Verbreitung bedürfen meiner schriftlichen Zustimmung.
Meine Medien-u. Urheberrechte vertritt Rechtsanwaltskanzlei Hoesmann Berlin
Die korrekte Alternative:
Meine Bilder kann man online hier ab 3€ auf legalem Wege für eigene Nutzungen erwerben
Urheberrecht – die Fotografien betreffend
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Ein weit verbreiteter Irrtum ist es, dass die bei Agenturen ( in meinem fall bei Fotolia ) erworbenen Fotos nicht mit einem Quellen- beziehungsweise Copyright-Hinweis versehen werden müssen. Jedoch sieht die Fotolia-Lizens vor, dass ein Vermerk nach dem Schema „Foto: Agentur – Urheber“ unter dem Foto zu platzieren ist, mindestens im Impressum.
Anfang 2013 hat sich die Bundesregierung darum mit dem Thema der Abmahnungen auseinandergesetzt. Ein User, der zum ersten Mal eine Urheberrechtsverletzung begangen hat, soll in Zukunft nicht mehr als rund 150 Euro an den Rechteinhaber zahlen müssen.
Im Blog.Liebhaberreisen.de werden gegebenenfalls folgende Quellen zitiert:
1) Zitat-Quelle mit freundlicher Genehmigung: Kress.de
2) Zitat-Quelle mit freundlicher Genehmigung: DRadioWissen.de