Auch wenn’s keine böse Absicht war – ein Retweet von einer Falschmeldung kann zumindest abgemahnt werden. Unter Umständen gibt es dafür sogar eine Schadensersatzforderung.
Was kann schon schief gehen bei 140 Zeichen? Ziemlich viel, wenn man Medienrechtler fragt. Falschmeldungen über Twitter können dazu führen, dass man mit Unterlassungsansprüchen oder sogar Schadenersatz konfrontiert wird. Bei einer Unterlassung können schnell Anwaltskosten von mehreren hundert Euro anfallen. Also: Wer twittert, muss die Sorgfaltspflicht einhalten … zum Hörfunk Beitrag
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Quelle: DRadio Wissen