Elektroschrott-Entsorgung wird in Deutschland zur Händlersache
Dank des in diesem Jahr beschlossenen Elektrogesetzes können Verbraucher ab 2016 kleine Elektrogeräte bei Händlern mit einer Verkaufsfläche von mehr als 400 m2 kostenfrei und ohne Vorlage eines Kaufbelegs zurückgeben. Großer Elektroschrott muss beim Kauf eines gleichwertigen Neugeräts zurückgenommen werden.
Die Rücknahmeregelung gilt auch für den Online-Handel. Bisher haben allerdings 39 Prozent der Deutschen noch nichts von den neuen Rückgabemöglichkeiten gehört. Das ergab eine repräsentative Studie von deals.com, der Suchmaschine für digitales Sparen unter 1.020 deutschen Verbrauchern.
Detaillierte Studienergebnisse finden Sie in der unten stehenden Pressemitteilung sowie online unter http://www.deals.com/umfragen/elektrogesetz