#Flusskreuzfahrt

Koblenz - mit der Flora von A-Rosa auf dem Rhein Foto © Copyright Karl-Heinz Haenel
Koblenz – mit der Flora von A-ROSA auf dem Rhein Foto © Copyright Karl-Heinz Hänel

Flusskreuzfahrtanbieter freuen sich über eine wachsende Beliebtheit.

Was ist von einer Flusskreuzfahrt zu verstehen?

Wikipedia: „Bei einer Flusskreuzfahrt werden ausgewählte Orte an den befahrenen Flüssen angesteuert und den Passagieren nach Bedarf (geführte) Landgänge angeboten. Aber auch der Genuss der Landschaft beiderseits des befahrenen Flusses ist ein Reisezweck. Deshalb halten im Gegensatz zu den Hochseekreuzfahrtschiffen Flussschiffe vorwiegend über Nacht.

Flusskreuzfahrtschiffe haben einen relativ niedrigen Tiefgang, damit die Fahrt auch bei Niedrigwasser stattfinden kann. Weniger als 1,50 Meter Tiefgang mit Passagieren, Ladung und Treibstoff zu erreichen, ist den meisten Flusskreuzfahrtschiffen jedoch nicht möglich. Sie sind auch so konstruiert, dass ihre Aufbauten bei erlaubten Hochwasserfahrten mit keiner Brücke auf der Strecke kollidieren können (sollen) und dass sie nicht zu lang für Schleusen sind. Aus den notwendigerweise begrenzten Ausmaßen eines Flusskreuzfahrtschiffs ergibt sich eine relativ niedrige Zahl an Fahrgästen; ca. 200 von ihnen haben maximal Platz an Bord.

Im Stift Melk © Copyright Karl-Heinz Hänel
Auf der Donau, Anleger am Stift Melk © Copyright Karl-Heinz Hänel

Bei starkem Hochwasser kann der Schiffsverkehr auf einer Flussstrecke eingestellt werden. Sowohl bei extremem Hochwasser als auch bei extremem Niedrigwasser besteht das Risiko, dass Fahrten nicht oder nicht mit dem geplanten Programm bzw. nicht im versprochenen Umfang durchgeführt werden können. Wenn Reedereien wegen Niedrigwassers ihre Routen ändern müssen, bekommen Urlauber oft einen Teil des Geldes zurück. Konkret lässt sich der Reisepreis anteilig mindern, wenn bestimmte Stopps unterwegs und Ausflüge ersatzlos gestrichen werden müssen. Diese Ansprüche bestehen, obwohl der Anbieter nichts für niedrige Pegelstände kann. Fällt der Höhepunkt einer Reise absehbar aus, haben Kunden das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Dann gibt es wahrscheinlich das gesamte Geld zurück.“ Quelle

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Über Karl-Heinz Hänel

Ich bin freier Reise- und Bild-Journalist, content creator und ein PR-Multiplikator, unterhalte meine Leser mit Product Placement und erzähle Geschichten in Wort und Bild, die ich selbst erlebt habe. Dafür bin ich redaktionell verantwortlich. Alle Angaben gemäß § 5 TMG finden Sie im Impressum und in meiner Vita
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