Der Deutsche Journalisten-Verband hat freie Journalisten vor Regelungen des neuen Rahmenvertrags beim Verlag Gruner + Jahr gewarnt.
Quelle: kress.de
Nach dem Vertrag, der dem DJV vorliegt, sollen Freie etwa die Rechte zur einmaligen Nutzung ihrer Artikel und Bilder in unterschiedlichen Zeitschriften des Hauses für ein einziges „Grundhonorar“ akzeptieren, solange die Titel zu einer so genannten „Markenfamilie“ gehören. In den Markenfamilien werden nach DJV-Angaben zum Teil so unterschiedliche Zeitschriften wie z. B. „Capital“ und „Business Punk“ zusammengefasst, zum Teil alle Produkte, die unter einem einzigen Titel veröffentlicht werden.
Eine solche Regelung sei nach Meinung des Bundesgerichtshofs nur zulässig, wenn das damit verbundene Pauschalhonorar bei objektiver Betrachtung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses eine angemessene Beteiligung am voraussichtlichen Gesamtertrag der Nutzung gewährleiste, stellt der DJV klar.
„Der Verlag Gruner + Jahr war von uns schon im Oktober letzten Jahres aufgefordert worden, die neuen AGB insoweit nochmals zu überarbeiten. Leider lehnt der Verlag es bisher ab, die ökonomischen Interessen der Freien ebenfalls ins Kalkül zu ziehen“, kritisiert DJV- Bundesvorsitzender Michael Konken. Er erinnerte daran, dass der Bundesgerichtshof im Mai 2012 zwar Pauschalvergütungen für zulässig erklärt, aber darauf hingewiesen habe, dass sich dann die Einbeziehung der weitergehenden Nutzungen auch in der Höhe der Pauschalvergütung niederschlagen müsse. Konken appellierte an G+J, die AGB erneut zu überarbeiten … den ganzen Artikel lesen
Autor dieser Kress-Report-Meldung: Marc Bartl
Quelle: kress.de